Seit dem 13. Dezember 2014 gilt in der gesamten EU die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Sie stellt sicher, dass die Hersteller von Lebensmitteln in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung der hergestellten Lebensmittel haben. Dadurch erhalten die Verbraucher vor dem Kauf umfassende Informationen über die Lebensmittel.
Die LMIV erhebt nicht nur Anforderungen an die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln, sondern auch an die Abgabe von unverpackten Lebensmitteln.
Seit dem 13. Dezember 2014 müssen Shopbetreiber neben der Kennzeichnung der Zusatzstoffe gemäß Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZulV) auch Informationen zu Allergenen den Kunden unmittelbar zugänglich machen, sobald Produkte nicht vorverpackt, sondern als sogenannte lose Ware angeboten werden. Allergene sind Substanzen, die im Körper Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen können. Die14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten sind in der LMIV benannt und eine Information über diese ist auch bei der losen Abgabe verpflichtend.
Informationen für Shopbetreiber
Produktdaten
Lekkerland stellt seinen Kunden Produktdaten sowie aktuelle Informationen zu den kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen und Allergenen als Download zur Verfügung. Lekkerland Kunden finden sie auf den jeweiligen Produktseiten:
Bei der Datenbereitstellung ist Lekkerland auf seine Lieferanten und Hersteller angewiesen. Lekkerland arbeitet daran, die Daten laufend zu aktualisieren und diese auf den oben genannten Webseiten zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass sich Rezepturen ändern können. Sie sollten daher die Produktdatenblätter regelmäßig auf ihre Aktualität überprüfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.